Gesetz vom 4. Februar 1997, mit dem das Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 23. November 1976, mit dem Regelungen des land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulwesens getroffen werden (Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz), LGBl. Nr. 12/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 74/1995, wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 88 Abs. 3 Z. 5 lautet:
„5.zwei Vertreter aus dem Kreise der ernannten Schulleiter (Direktoren), die in einer von beamteten Referenten des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen einberufenen Konferenz aller Schulleiter zu wählen sind."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.