Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mürzsteg (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Mürzsteg wird mit Wirkung vom 1. Juni 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem mit fünf silbernen Schneerosen bestreuten grünen Feld unter einem silbernen Hirschhaupt ein silberner Steg, der auf an die Ränder des Schildfußes stoßenden, schwarz gefugten, silbernen Stützmauern aufruht, zwischen denen in Blau sich silbern ein Flößerhaken und eine Berghaue schräg kreuzen."
§ 2
Die der Gemeinde Mürzsteg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic