Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sinabelkirchen (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Sinabelkirchen wird mit Wirkung vom 1. Juli 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen silbernen mit je vier roten, silbern gefüllten Apfelblüten belegten Flanken in Blau eine silberne Rundkirche mit rundbogigem Stufentor, abgetrepptem Rundturm und aufgesetztem Glockenturm mit beknauftem glockenförmigen Helm."
§ 2
Die der Gemeinde Sinabelkirchen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic