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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998, mit der die Verordnung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten, für das öffentliche Diakonissenkrankenhaus Schladming, das öffentliche Krankenhaus der Stadt Weiz und das öffentliche Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz festgesetzt werden, geändert wird | Omnilex