Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkurzheim (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995 und 41/1997 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Oberkurzheim wird mit Wirkung vom 1. Juni 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Schwarz und Gold gespaltenen Schild eine farbverwechselte gestürzte Spitze, darin farbverwechselt ein Pflugeisen."
§ 2
Die der Gemeinde Oberkurzheim ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic