Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Stenzengreith wird mit Wirkung vom 1. Juni 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild pfahlweise zwei gestürzte auswärts gekehrte blaue Reithauen, von einer roten Akelei mit zwei Blättern und zwei Blüten unterlegt."
§ 2
Die der Gemeinde Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic