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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998, mit der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Medizinischen Universitätsklinik des Landeskrankenhauses – Universitätsklinikum Graz tätig sind, geändert wird | Omnilex