Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Tieschen (politischer Bezirk Radkersburg) | Omnilex
LGBL_ST_19980529_49•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Tieschen (politischer Bezirk Radkersburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Tieschen (politischer Bezirk Radkersburg)
LGBL_ST_19980529_49Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Tieschen (politischer Bezirk Radkersburg)Gazette29.05.1998
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Tieschen (politischer Bezirk Radkersburg)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Tieschen wird mit Wirkung vom 1. August 1998 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Tieschen eine Urkunde ausgefertigt.