Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg) | Omnilex
LGBL_ST_19980630_54•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19980630_54Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg)Gazette30.06.1998
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Kaindorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1998 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Kaindorf eine Urkunde ausgefertigt.