Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben) | Omnilex
LGBL_ST_19980717_61•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_19980717_61Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)Gazette17.07.1998
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde Niklasdorf wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Niklasdorf eine Urkunde