Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Ruprecht ob Murau (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde St. Ruprecht ob Murau wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen silbernen mit paarweisen auswärts gekehrten grünen Rautenblättern belegten Flanken in Rot ein allseits anstoßender aus einem Band und Perlen bestehender silberner Langpaß von einer oblongen Raute und angesetzten Kreisbögen, darin ein silberner Bischofsstab, umgeben von silbernem Blattwerk."
§ 2
Die der Gemeinde St. Ruprecht ob Murau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic