Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Oktober 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterdorf an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Mitterdorf an der Raab wird mit Wirkung vom 1. November 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Grün ein silberner Balken von Kleeblattschnitten, darin ein bekleideter rechter roter Arm, der Ärmel mit sieben roten Knöpfen besetzt und am Rand silbern geziert."
§ 2
Die der Gemeinde Mitterdorf an der Raab ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic