Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. November 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Lafnitz wird mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Grün und Rot durch einen silbernen Fluß geteilt, im oberen Feld ein Abt- und Lilienstab von Silber schräg gekreuzt, im unteren Feld ein schrägrechter geminderter silberner Fluß."
§ 2
Die der Gemeinde Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic