Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Kaindorf an der Sulm (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Kaindorf an der Sulm wird mit Wirkung vom 1. Mai 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Kaindorf an der Sulm eine Urkunde ausgefertig.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic