Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Laßnitzhöhe (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Laßnitzhöhe wird mit Wirkung vom 1. August 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Laßnitzhöhe eine Urkunde ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic