Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gößnitz (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Gößnitz wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Gold wachsend vier mit roten Rosen und roten Bändern geschmückte, paarweise auswärts gekehrte blaue Hellebarden."
§ 2
Die der Gemeinde Gößnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic