Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichendorf (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Reichendorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im blauen Schild aus den Winkeln und dem Fuß drei goldene Weinreben hereinbrechend, die Trauben mit einer gemeinsamen Beere, die untere Rebe mit vier, die beiden oberen mit je zwei Blättern, bewinkelt von goldenen Sternen."
§ 2
Die der Gemeinde Reichendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic