Landesgesetz vom 9. Februar 1999, mit dem das Steiermärkische Volksrechtegesetz 1986, LGBl. Nr. 87, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 40/1997, geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 9. Juli 1986 über die Rechte der Bürger in Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und über die Rechte der Bürger in der Gemeinde (Steiermärkisches Volksrechtegesetz), LGBl. Nr. 87, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 40/1997, wird wie folgt geändert:
Dem § 180 wird folgender § 180a angefügt:
„§ 180a
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Gemeinden sollen Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, über sie betreffende Projekte und Planungsvorhaben in ortsüblicher Weise informieren und an der Meinungsbildung beteiligen. Die Gemeinde soll die Überlegungen, Vorschläge und Beratungsergebnisse der Kinder und Jugendlichen in ihre Überlegungen miteinbeziehen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Juni 1999, in Kraft.
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
KlasnicSchachner-Blazizek