Gesetz vom 9. Februar 1999, mit dem das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1992, i. d. F.
LGBl. Nr. 65/1994, 16/1996 sowie 72/1997, wird wie folgt geändert:
Artikel I 1. Im § 3 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Dabei kommt im Jänner jeweils die Hälfte des Jahresbetrages des Vorjahres zur Auszahlung. Anläßlich der Auszahlung im Juli ist die Wertsicherung für das gesamte laufende Jahr zu berücksichtigen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Jänner 1999 in Kraft.