Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Veit am Vogau (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde St. Veit am Vogau wird mit Wirkung vom 1. September 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde St. Veit am Vogau eine Urkunde ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic