Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tauplitz (politischer
Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Tauplitz wird mit Wirkung vom 1. Februar 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild ein von je drei auswärts gekehrten roten Alpenrosen begleiteter blauer Schrägrechtsbalken, darin ein dreistufiger silberner Balken, dieser bewinkelt von sechs silbernen Schneekristallen."
§ 2
Die der Gemeinde Tauplitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic