Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Jänner 2000 über die Berich-
tigung von Druckfehlern
Auf Grund des § 10 Steiermärkisches Kundmachungsgesetz, LGBl. Nr. 25/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 49/1999, wird die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Dezember 1999 über die Wahl des Ausländerbeirates in den Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Ausländerbeirat-Wahlordnung – ABWO), LGBl. Nr. 106/1999, wie folgt berichtigt:
Im Titel hat es statt „31. Dezember" richtig „20. Dezember" zu lauten. Landeshauptmann Waltraud Klasnic