Gesetz vom 16. November 1999, mit dem
die Steiermärkische Landesabgabenordnung
geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Die Steiermärkische Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963, in der Fassung LGBl. Nr. 29/1994, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Dem § 186 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:
„(3) Ein Rückzahlungsanspruch steht insoweit nicht zu, als die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde. Soweit eine derart überwälzte Abgabe festgesetzt, fällig, aber noch nicht entrichtet ist, ist sie zu vollstrecken.
(4) Abs. 3 ist nicht anzuwenden auf Abgabepflichtige, soweit ihnen die Anlassfallwirkung für eine vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erkannte Abgabenvorschrift zukommt."
Artikel II
(1) Artikel I ist auch auf vor der Kundmachung dieses Gesetzes entstandene Steuerschuldverhältnisse anzuwenden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2000, in Kraft.
LandeshauptmannLandesrat
KlasnicRessel