Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Nikolai
im Sölktal (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde St. Nikolai im Sölktal wird mit Wirkung vom 1. April 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein schwarzer Adler in Gold mit je vier roten anstoßenden Wagenrädern an den Seiten des Schildes."
§ 2
Die der Gemeinde St. Nikolai im Sölktal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic