Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Predlitz - Turracher Höhe aufgehoben wird | Omnilex
LGBL_ST_20000613_42•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Predlitz - Turracher Höhe aufgehoben wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Predlitz - Turracher Höhe aufgehoben wird
LGBL_ST_20000613_42Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Predlitz - Turracher Höhe aufgehoben wirdGazette13.06.2000
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Predlitz – Turracher Höhe aufgehoben wird
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/1995, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landes-regierung vom 28. April 1968 über das Entwicklungsprogramm und den Entwicklungsplan für das Gemeindegebiet Predlitz (Entwicklungsprogramm Predlitz – Turracher Höhe) wird geändert wie folgt:
Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
„§ 7
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2000 außer Kraft."