Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2000, mit der
die Verordnung vom 15. März 1993, mit der überregionale Maßnahmen zur
ordnungsgemäßen Entsorgung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen
aus Gewerbe- und Instriebetrieben angeordnet werden, LGBl. Nr. 36/1993,
aufgehoben wird