Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der
die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung aufgehoben wird | Omnilex
LGBL_ST_20000728_53•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der
die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung aufgehoben wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der
die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung aufgehoben wird
LGBL_ST_20000728_53Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der
die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung aufgehoben wirdGazette28.07.2000
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung
aufgehoben wird
Auf Grund des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, wird nach Anhörung der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Datenschutz im Bereiche der Gemeinden und Gemeindeverbände (Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung), LGBl. Nr. 23/1981, wird geändert wie folgt:
Nach § 13 wird folgender § 14 angefügt:
„§ 14
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2000 außer Kraft."