Gesetz vom 16. Mai 2000, mit dem die Steiermärkische Landesabgabenordnung 1967
geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Die Steiermärkische Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 58/1963 in der Fassung LGBl. Nr. 13/2000 wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 186 Abs. 3 erster Satz lautet:
„Ein Rückzahlungs- oder Verwendungsanspruch gemäß § 163 steht insoweit nicht zu, als die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde."
Artikel II
(1) Artikel I ist auch auf vor der Kundmachung dieses Gesetzes entstandene Steuerschuldverhältnisse anzuwenden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. September 2000, in Kraft.