LGBL_ST_20001114_71•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2000, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
LGBL_ST_20001114_71Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2000, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.Gazette14.11.2000
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2000, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen
Landesregierung festgelegt wird
Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 des B-VG 1920
in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des B-VG betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl. Nr. 1, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/1999, wird verordnet:
Artikel I
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, in der letzten Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 92/1999, wird geändert wie folgt:
Die Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung) lautet:
„Anlage zu § 2:
Geschäftsverteilung der Mitglieder
der Steiermärkischen Landesregierung
A. Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden
Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Landesamtsdirektion mit Ausnahme des Steiermärkischen
Arbeitsförderungsgesetzes: Pendlerbeihilfe und Bestellung und Geschäftsführung des Arbeitsförderungsbeirates, des Umweltanwaltes und der Förderung der Blasmusikkapellen
–der Organisationsabteilung
–der Europaabteilung
–der Abteilung Verfassungsdienst
–der Rechtsabteilung 2
–der Rechtsabteilung 7 mit Ausnahme der dem Ersten
Landeshauptmannstellvertreter Univ.-Prof. DDr. Schachner-Blazizek zugewiesenen Angelegenheiten
–der Abteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung
–der Abteilung Landesbaudirektion mit Ausnahme der dem Zweiten
Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-Ing. Schöggl und Landesrat Dipl.-Ing. Paierl zugewiesenen Angelegenheiten
–der Fachabteilung 6
Weiters folgende Angelegenheiten:
–Maßnahmen betreffend die Darstellung des Amtes
–Amts- und Sachaufwand, soweit nicht ausdrücklich andere
Regierungsmitglieder zuständig sind, einschließlich der Kommunikationsmittel des Amtes der Landesregierung, die Landeszentralgarage und alle über die Landeszentralgarage wahrgenommenen Aufgaben
–Zuweisung von Diensträumen und die Vergabe von Festsälen
–Zivilrechtssachen
–Kriegsgräberfürsorge
–Angelegenheiten betreffend den Zwangsarbeiter-Entschädigungsfonds
–Förderung und Fachaufsicht der von den Gemeinden geführten Musikschulen
–Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung oder
Verbesserung der Wohnversorgung, der Ortserneuerung (mit Ausnahme der Revitalisierung) oder Wohnumfeldverbesserung
–Angelegenheiten der Steirischen Gesellschaft für Gesundheitsschutz einschließlich der Aktion ,Gesunde Gemeinde'
–SKAFF-Mittel – Förderung der mobilen Gesundheits- und Sozialdienste über die Gemeinden
–Wissenschaftspflege, allgemeine Angelegenheiten, Angelegenheiten der Hochschulen, Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz, administrative und finanzielle Angelegenheiten, Studienbeihilfen und Stipendien, Studienbeihilfen für Schüler an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien, Rechtsangelegenheiten und Unterstützung des Mensabetriebes, Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung
–Landesstudentenheime und Baukostenbeiträge zur Errichtung von Heimen für
Hochschüler
B. Erster Landeshauptmannstellvertreter
Univ.-Prof. DDr. Peter Schachner-Blazizek
–Jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit sozialistischen Bürgermeistern die Angelegenheiten:
Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen- und Finanzwesen der Gemeinden,
Voranschläge, Jahresrechnungen und Bedarfzuweisungen der Gemeinden,
Schulbaufonds (§ 39 Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz), Verwaltung des Landes- und Ortsgemeindeanteiles, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen
Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen der Gemeindeverbände, Voranschläge, Jahresrechnungen und Bedarfzuweisungen der Gemeindeverbände
C. Zweiter Landeshauptmannstellvertreter
Dipl.-Ing. Leopold Schöggl
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Rechtsabteilung 11
–der Fachabteilung 1a
–der Fachabteilung 1b
–der Fachabteilung 2a
–der Fachabteilung 2b
–der Fachabteilung 2d
–der Fachabteilung 4b
–der Fachabteilung 4c
–der Fachabteilung 5
Weiters die Angelegenheiten:
–Förderung der Blasmusikkapellen
–Angelegenheiten des Volksliedwerkes, des Steirischen Heimatwerkes, der Landesgedächtnisstätten und der Arbeitsgemeinschaft Volkstanz
–Energiebeauftragter des Landes Steiermark
–Energieberatung
–Genehmigung und Überwachung elektrischer Anlagen
–Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft
–Ferngasleitungen, Rechtssachen
–Fernwärmeförderung, Vorprüfung
–Eisenbahnbaurecht, Eisenbahnenteignungsrecht, Straßenverwaltungsrecht,
Schifffahrt, Rechtssachen
–Raum-, Landes-, Regional- und Ortsplanung (Raumordnung), Rechtssachen
–Baurechtssachen
–Revitalisierung
–Koordination von Forschung und Entwicklung, allgemeine Angelegenheiten und Koordinierung der Energieversorgung, der Energiewirtschaft und des Energieplanes, der Rohstoffversorgungssicherung, der Rohstoffforschung und der Energie- und Umweltforschung, die Förderung wissenschaftlicher und industrieller Forschung und Entwicklung mit Ausnahme der von Unternehmen zur Förderung eingereichten Projekte, die Forschungspreise des Landes, die EU-Kofinanzierung für den Bereich der nicht betrieblichen Forschung –Angelegenheiten der Forschungsgesellschaft JOANNEUM RESEARCH Gesm.b.H. soweit nicht der Landesfinanzreferent zuständig ist, insbesondere die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Bestellung und Abberufung des Vorsitzenden und des Vorsitzendenstellvertreters und der weiteren Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates, die Bestellung und Abberufung der (des) Geschäftsführer(s), die Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates, die Wahl der Abschlussprüfer und die Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung
–Förderung der Kompetenzzentren des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie als Hauptreferent im Korreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Paierl
–Förderung der Kompetenzzentren des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft als Korreferent im Hauptreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Paierl –Grenzüberschreitende Raumplanung (Internationale Kooperation, Österreichische Raumordnungskonferenz, Bundesländerkooperation, fachlich), die EU-Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III und LEADER + (inhaltliche Koordinierung, Förderung, Geschäftsführung) und URBAN (inhaltliche Koordinierung), die Landesplanung und das Landesentwicklungsprogramm (fachlich), die Sachbereichsplanung und die Entwicklungsprogramme für Sachbereiche (fachlich), die Regionalplanung und die regionalen Entwicklungskonzepte (fachlich), die raumordnungspolitischen Begutachtungen und Stellungnahmen zu überörtlich wirksamen Projekten, die Regionalplanung und die Regionalen Entwicklungsprogramme (fachlich), die raumordnungspolitischen Begutachtungen und Stellungnahmen zu überörtlich wirksamen Projekten, die regionalen Initiativen (Förderungen), der Raumordnungsbeirat der Landesregierung, Geschäftsführung und die regionalen Planungsbeiräte, Bestellung der Mitglieder, Einsatz, Betreuung, Kooperation.
D. Landesrat Günter Dörflinger
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Rechtsabteilung 12
–der Fachabteilung für das Gesundheitswesen mit Ausnahme der Angelegenheiten der Steirischen Gesellschaft für Gesundheitsschutz einschließlich der Aktion ,Gesunde Gemeinde'
E. Landesrat Dr. Kurt Flecker
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Rechtsabteilung 5 mit Ausnahme der Kriegsgräberfürsorge und der Überwachung des Bedienstetenschutzes
–der Rechtsabteilung 9
–der Fachabteilung für das Sozialwesen mit Ausnahme des Arbeitnehmerhärteausgleichsfonds (ANHAF), des sozialpolitischen Beschäftigungsprogramms, des Steiermärkischen Arbeitsförderungsgesetzes und der Urlaubsaktionen für Jugendliche
Weiters die Angelegenheiten:
–Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz und Steiermärkisches
Kinderbetreuungsförderungsgesetz
F. Landesrat Dr. Gerhard Hirschmann
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Sportabteilung
–der Tourismusabteilung
–der Geschäftsbereich der Abteilungsgruppe Forschung und Kultur mit
Ausnahme jener Angelegenheiten, welche Landeshauptmann Klasnic, dem Zweiten Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-Ing. Schöggl und den Landesräten Dipl.- Ing. Paierl, Pöltl und Schützenhöfer zugewiesen sind –der Rechtsabteilung 14 mit Ausnahme jener Angelegenheiten, welche Landeshauptmann Klasnic, dem Zweiten Landeshauptmannstellvertreter Dipl.- Ing. Schöggl und Landesrat Schützenhöfer zugewiesen sind Weiters die Angelegenheiten
–Wohnhauswiederaufbau, Rechtssachen
–derzeitige und zukünftig in der Landesholding zusammengefasste
Beteiligungen
G. Landesrat Dipl.-Ing. Herbert Paierl
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Rechtsabteilung 4
–der Abteilung für das Berufsschulwesen
–der Rechtsabteilung 10 mit Ausnahme der Landeshauptmann Klasnic und den Landesräten Pöltl und Dr. Hirschmann zugewiesenen Angelegenheiten –der Abteilung für Liegenschaftsverwaltung mit Ausnahme der Landeshauptmann Klasnic zugewiesenen Angelegenheiten
–die Landesbuchhaltung
Weiters die Angelegenheiten:
–Arbeitnehmerhärteausgleichsfonds (ANHAF)
–Sozialpolitisches Beschäftigungsprogramm
–Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz einschließlich Pendlerbeihilfe
und Bestellung und Geschäftsführung des Arbeitsförderungsbeirates
–Fachhochschulen, Fachhochschul-Studiengänge
–EU-Kofinanzierung für den Bereich der betrieblichen Forschung
–Angelegenheiten der Technikum Joanneum GesmbH., insbesondere die Bestellung und Abberufung des Vorsitzenden und des Vorsitzendenstellvertreters und der weiteren Mitglieder des steirischen Fachhochschulbeirates und der Mitglieder der Kuratorien der Technikum Joanneum GesmbH., die Bestellung und Abberufung der (des) Geschäftsführer(s), die Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführer, die Wahl der Abschlussprüfer und die Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung –Förderung der Kompetenzzentren des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft als Hauptreferent im Korreferat mit dem Zweiten Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-Ing. Schöggl
–Förderung der Kompetenzzentren des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie als Korreferent im Hauptreferat mit dem Zweiten Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-Ing. Schöggl
–Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens, Baupreisangelegenheiten, ausgenommen Rechtssachen (Preisrecht), Baupreisstatistik, Baukoordinierung
–Telekommunikation
–Allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitische Grundlagen, Richtlinien und Programme:
Wirtschaftspolitische Grundlagen und Studien, Koordinierte Ausarbeitung von Förderungsrichtlinien und Programmen inklusive EU-Programme und EFRE-Koordinierung sowie Programmkoordinierung für Ziel 2, regionalpolitische Grundsatzfragen, Förderungen der EU-Regionalmanagementstellen, EU-Wettbewerbsrecht inklusive Notifizierungen von Förderungsprogrammen und Einzelfällen, Evaluierung von Förderungsmaßnahmen,
Bildungs- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen zur Wirtschaftspolitik, Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz, Rechts- und Förderungsangelegenheiten zur Wirtschaftspolitik: Wirtschaftsförderungsgesetz, Verordnungs- und Gesetzesentwürfe, Vertragswesen zu Förderungsangelegenheiten, Sonderprojekten usw., Förderungsangelegenheiten allgemein, Erledigung von Geschäftsfällen, die bis einschließlich 10. Jänner 1997 bei der Fachabteilung für Wirtschaftsförderung angefallen sind – soweit nicht die Abteilung für gewerbliche Berufsschulen oder die Tourismusabteilung zuständig
sind – nach Maßgabe der bis einschließlich 10. Jänner 1997 bestehenden Ermächtigungen der Fachabteilung für Wirtschaftsförderung, Steirische Wirtschaftsförderungs GesmbH einschließlich der Rückhaftung des Landes gegenüber der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft
H. Landesrat Erich Pöltl
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Rechtsabteilung 3 mit Ausnahme der dem Zweiten Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-Ing. Schöggl und Landesrat Dr. Hirschmann zugewiesenen Angelegenheiten
–der Rechtsabteilung 8
–der Abteilung für landwirtschaftliches Schulwesen
–der Fachabteilung für das Forstwesen
–der Fachabteilung für das Veterinärwesen
–der Fachabteilung 1c
–der Fachabteilung 2e
–der Fachabteilung 3a
–der Fachabteilung 3b
Weiters die Angelegenheiten
–Umweltanwalt
–Naturschutz, Steiermärkische Berg- und Naturwacht, Internationaler Handel
mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen –Forstprivatbesitz des Landes
I. Landesrat Hermann Schützenhöfer
Die in der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, kundgemacht in der ,Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark' Nr. 137/1996 i. d. F. der Kundmachung Nr. 23/2000, folgenden Abteilungen zugewiesenen Angelegenheiten:
–der Rechtsabteilung 1 mit Ausnahme der Landeshauptmann Klasnic zugewiesenen Angelegenheiten
–die Rechtsabteilung 13 mit Ausnahme des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes und des Steiermärkischen
Kinderbetreuungsförderungsgesetzes
Weiters die Angelegenheiten:
–Jugendförderung, Betreuung der Elternvereine und Schülerbeiräte, Jugendherbergen, Landesschülerheime, Beihilfen des Landes für Schüler in Internaten, Angelegenheiten des Steiermärkischen Kinder- und Jugendanwaltes
–Urlaubsaktionen für Jugendliche
–Förderung der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen, die Förderung des Wohnungserwerbes im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien, die Förderung der Errichtung von Eigenheimen und der Errichtung von Eigenheimen in Gruppen durch natürliche Personen zur eigenen Wohnversorgung und der Förderung von Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind durch natürliche Personen zur eigenen Wohnversorgung
–Überwachung des Bedienstetenschutzes"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. November 2000, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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