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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2000, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fondskrankenanstalten sowie das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden. | Omnilex