Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2001, mit der die Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für Alten- , Familien- und Heimhelfern
geändert wird
Auf Grund des § 13 des Steiermärkischen Alten-, Familien- und Heimhilfegesetzes – AFHG, LGBl. Nr. 6/1996 wird verordnet:
Die Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für Alten- , Familien- und Heimhelfern (AFHAnerkVO), LGBl. Nr. 14/1997, wird geändert wie folgt:
„§ 5
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des Verordnungstitels und die Neufassung des § 3 Z. 5 durch
die Novelle LGBl. Nr. 49/
2001 tritt mit dem der Kundmachung folgendenTag, das ist der 7. August 2001, in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic