Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde
Mortantsch (je politischer Bezirk Weiz) | Omnilex
LGBL_ST_20011115_79•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde
Mortantsch (je politischer Bezirk Weiz)
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde
Mortantsch (je politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20011115_79Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde
Mortantsch (je politischer Bezirk Weiz)Gazette15.11.2001
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde Mortantsch
(je politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11
Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Weiz gelegenen Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mortantsch haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 die Genehmigung erteilt.