Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden | Omnilex
LGBL_ST_20011122_82•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden
LGBL_ST_20011122_82Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über
die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der GemeindenGazette22.11.2001
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der
Gemeinden
Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Berufsschulorganisationsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 74, wird verordnet:
§ 1
Die Höhe des von den Gemeinden zu leistenden Schulerhaltungsbeitrages wird für jeden(e) Berufsschüler(in) pro Woche Berufsschulbesuch mit EUR 15,58 festgesetzt. Dieser Betrag erhöht bzw. vermindert sich nach Maßgabe der jeweiligen Lehrgangslänge.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1996, LGBl. Nr. 65/1996, außer Kraft.