Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 2001, mit
der die Verordnung über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen
des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer
geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_20011213_93•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 2001, mit
der die Verordnung über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen
des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer
geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 2001, mit
der die Verordnung über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen
des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer
geändert wird
LGBL_ST_20011213_93Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 2001, mit
der die Verordnung über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen
des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer
geändert wirdGazette13.12.2001
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 2001, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer
geändert wird
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Zuweisung von Naturalwohnungen an land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, LGBl. Nr. 78/1986, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. April 1996 über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, LGBl. Nr. 30/1996, wird geändert wie folgt:
(1) In den angeführten Bestimmungen werden die jeweiligen Schillingbeträge durch die angeführten Eurobeträge ersetzt: