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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, womit Bauschbeträge für die bei Amtshandlungen des Amtes der Landesregierung und der Bezirksverwaltungsbehörden (mit Ausnahme des Magistrates Graz) außerhalb des Amtes von den Beteiligten zu entrichtenden Kommissionsgebühren festgesetzt werden (Landes- Kommissionsgebührenverordnung 2002) | Omnilex