Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2002 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Oberzeiring (politi-
scher Bezirk Judenburg)
Mit Erkenntnis vom 29. November 2001, W I-9/00-9 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Oberzeiring am 19. März 2000 beginnend mit der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder vom 16. Dezember 1999 aufgehoben. Die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Oberzeiring wird daher neu ausgeschrieben.
Auf Grund des § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001 sowie der §§ 2 und 26 der Gemeinde-Wahlordnung 1960, LGBl. Nr. 6, zuletzt in der Fassung 66/2001 wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Oberzeiring (politischer Bezirk Judenburg) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 17. März 2002, festgelegt.
(2) Als Stichtag gilt Dienstag, der 22. Jänner 2002.
(3) Gemäß § 26 Abs. 1 Gemeinde-Wahlordnung 1960 wird angeordnet, dass die Erfassung der Wahlberechtigten nicht nach den Bestimmungen der §§ 22 bis 25 der Gemeinde-Wahlordnung 1960 zu erfolgen hat, sondern die Wählerverzeichnisse auf Grund der Wählerevidenz nach dem Wählerevidenzgesetz 1973, BGBL. Nr. 601, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 98/
2001, anzulegen sind.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.