Landesverfassungsgesetz vom 23. Oktober 2001, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz
1960 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landes-Verfassungsgesetz 1960, LGBl. Nr. 1, zuletzt in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 46/1999, wird wie folgt geändert:
In § 32 Abs. 1 wird nach der Z. 3 folgende Z. 4 eingefügt:
"4.Die Landesregierung kann die Verwaltung der Museen des Landes einem selbstständigen Wirtschaftskörper in Form einer Kapitalgesellschaft übertragen. Von dieser Übertragung sind jedoch Rechtshandlungen ausgenommen, wodurch Liegenschaften veräußert oder belastet werden."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Februar 2002, in Kraft.
Landeshauptmann1. Landeshauptmann-Stellvertreter
KlasnicSchachner-Blazizek