Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönegg bei Pöllau
(politischer Bezirk Hartberg) gehörenden Katastralgemeinde "Schönau bei
Pöllau" auf "Schönau" | Omnilex
LGBL_ST_20020329_37•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönegg bei Pöllau
(politischer Bezirk Hartberg) gehörenden Katastralgemeinde "Schönau bei
Pöllau" auf "Schönau"
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönegg bei Pöllau
(politischer Bezirk Hartberg) gehörenden Katastralgemeinde "Schönau bei
Pöllau" auf "Schönau"
LGBL_ST_20020329_37Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönegg bei Pöllau
(politischer Bezirk Hartberg) gehörenden Katastralgemeinde "Schönau bei
Pöllau" auf "Schönau"Gazette29.03.2002
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönegg bei Pöllau (politischer Bezirk Hartberg) gehörenden Katastralgemeinde
"Schönau bei Pöllau" auf "Schönau"
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Schönegg bei Pöllau in der Sitzung vom 18. Dezember 2001 beschlossenen Änderung des Namens der zur genannten Gemeinde gehörenden Katastralgemeinde "Schönau bei Pöllau" auf "Schönau", gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, mit Wirkung vom 1. April 2002 die Genehmigung erteilt.