Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Unterpremstätten und der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad, je politischer Bezirk Graz-Umgebung
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische
Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinden Unterpremstätten und Haselsdorf-Tobelbad haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
-Die Grundstücke 20/5 und 20/6 der KG. Hautzendorf, Marktgemeinde Unterpremstätten, werden abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen
Unterlagen, GZ: 256/02, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten
Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2003
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic