Gesetz vom 4. Juli 2002, mit dem das Steiermärkische Rundfunkabgabegesetz – StRAG
geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 15. Februar 2000 über die Erhebung einer Landes-Rundfunkabgabe (Steiermärkisches Rundfunkabgabegesetz – StRAG), LGBl. Nr. 36/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 26/2002, wird geändert wie folgt:
„§ 9
Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung des § 3 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 26/2002 ist am 1. Jänner 2000 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung der §§ 2 Abs. 3 und 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 26/2002 ist am 8. Juni 2000 in Kraft getreten.
(3) Die Neufassung der §§ 3 Abs. 2 und 5 Abs. 3 zweiter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 109/2002 tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft."