Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. März 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stanz im Mürztal
(politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Stanz im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. April 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In von Rot und Silber gespaltenem Schild farbverwechselt in Silber und Schwarz ein Stoß von drei Straußenfedern, aus zwei ebensolchen Armen eines Ankers wachsend."
§ 2
Die der Gemeinde Stanz im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic