Verordnung der Steiermärkischen Landes-regierung vom 10. März 2003, mit der die Bau-
Übertragungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 88/1999, 20/2000, 43/2001, 36/2002 und 105/2002, wird wie folgt geändert:
„(6) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 lit. A Z. 23 und 24 tritt mit 1. April 2003 in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic