Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Marktgemeinde Unterpremstätten, je
politischer Bezirk Graz-Umgebung
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinden Dobl und Unterpremstätten haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke 471/16, 471/17, 471/39, 478/2, 479 und 547/2, KG. Unterpremstätten, Marktgemeinde Unterpremstätten, werden abgetrennt und dem Gebiet der Marktgemeinde Dobl eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A-20/2003, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten
Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2004
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic