Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2003 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kraubath an der Mur (politischer Bezirk Leoben) | Omnilex
LGBL_ST_20030718_63•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2003 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kraubath an der Mur (politischer Bezirk Leoben)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2003 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kraubath an der Mur (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_20030718_63Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2003 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kraubath an der Mur (politischer Bezirk Leoben)Gazette18.07.2003
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Kraubath an der Mur (politischer Bezirk
Leoben)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde Kraubath an der Mur wird mit Wirkung vom 1. September 2003 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen:
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Kraubath an der Mur eine Urkunde