Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2003, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 88/1999, 20/2000, 43/2001, 36/2002, 105/2002 und 28/2003, wird wie folgt geändert:
„(7) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 lit. a Z. 25 sowie § 1 Abs. 1 lit. D treten mit 1. November 2003 in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic