Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz) | Omnilex
LGBL_ST_20031230_109•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_20031230_109Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette30.12.2003
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über die Ver-leihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde St. Nikolai im Sausal wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde St. Nikolai im Sausal eine Urkunde