Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lödersdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen -Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der -Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Lödersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 2004 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In von Rot und Silber gespaltenem Schild am Spalt vorne ein gestürztes silbernes auswärts gerichtetes, hinten ein ebensolches rotes aufrechtes Winkelmaß, balkenweise beseitet vorne von einem silbernen und hinten von einem roten sechszackigen Stern."
§ 2
Die der Gemeinde Lödersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic