Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2004 über die Änderung der Grenzen zwischen den Marktgemeinden Kalsdorf bei Graz und Feldkirchen bei Graz, je politischer Bezirk Graz-Umgebung
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinden Kalsdorf bei Graz und Feldkirchen bei Graz haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
–Die Grundstücke 183/8, 183/10, 183/11, 192/2, 192/3 und 201/2, alle KG. Thalerhof, Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz, werden abgetrennt und der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz zugeordnet.
–Die Grundstücke 29/3, 30/3, 46/4, 46/7 und 46/8, alle KG. Wagnitz, Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, werden abgetrennt und der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz zugeordnet.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 1318/2004, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2005
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic