Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2004, mit der die Immis-sionsgrenzwerteverordnung aufgehoben wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 lit. c des Steiermärkischen Luftreinhaltegesetzes 1974, LGBl. Nr. 128, in der Fassung LGBl. Nr. 7/2002, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Schwebstaub, Stickstoffmonoxid und dioxid sowie Kohlenmonoxid festgesetzt werden (Immissionsgrenzwerteverordnung), LGBl. Nr. 5/1987, wird geändert wie folgt:
Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt:
„§ 4
Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.
(2) Gleichzeitig mit dem Außerkrafttreten dieser Verordnung tritt die Anlage der Verordnung der -Steiermärkischen Landesregierung, mit der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid und Staub festgesetzt werden, LGBl. Nr. 6/1982, außer Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic