Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 2004 über die Ausschreibung der allgemeinen Gemeinderatswahlen 2005 und der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirats
Auf Grund der §§ 15, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 38g der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, sowie der §§ 2 und 88 der Gemeindewahlordnung 2004 – GWO 2004, LGBl. Nr. 48/2004, wird verordnet:
§ 1
(1) Die allgemeinen Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz werden ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 13. März 2005, festgelegt.
(2) Als Stichtag gilt Dienstag, der 14. Dezember 2004.
§ 2
(1) Die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirats für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz werden ausgeschrieben. Gemäß § 87 Abs. 5 GWO 2004 sind die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirats gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Periode durchzuführen. Als Wahltag wird daher Sonntag, der 13. März 2005 festgelegt.
(2) Als Stichtag gilt Dienstag, der 14. Dezember 2004.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic